Barrierefreie Webseiten: Ihr Überblick für 2025!
Veröffentlicht: 21. Mai 2024

Barrierefreie Webseiten: Ihr Überblick für 2025!

In 2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet, das ab Juni 2025 umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Angebote stellt. Ziel dieses Gesetzes ist es, allen Menschen, insbesondere denjenigen mit Behinderungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Diensten zu ermöglichen. Dieser Artikel erläutert das Gesetz, seine Anforderungen und die Auswirkungen auf die Website Ihres Unternehmens.

Für wen gilt das Gesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich an alle digitalen Angebote, die eine geschäftliche Transaktion oder Dienstleistung darstellen könnten. Insbesondere Betreiber von Onlineshops müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten barrierefrei sind. Auch Websites, die Terminbuchungen und Kontaktformulare anbieten, müssen barrierefreie Webseiten sein. Bei Unsicherheiten zur eigenen Website sollte man einen Rechtsanwalt zur individuellen Prüfung und Beratung hinzuziehen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Innerhalb des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind bestimmte Ausnahmen vorgesehen. Die wichtigste dieser Ausnahmen besagt, dass Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und deren jährlicher Gesamtumsatz 2 Millionen Euro nicht überschreitet, nicht unter die Bestimmungen des Gesetzes fallen. Diese kleinen Unternehmen sind somit von den Anforderungen, die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz an die Website des Unternehmens stellt, ausgenommen.

Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für B2C und B2B?

Das Gesetz fokussiert sich insbesondere auf Webangebote, die sich an Konsumenten und Endnutzer richten. Das bedeutet, dass vor allem im B2C-Bereich (Business to Consumer) agierende Firmen bis spätestens zum 28. Juni 2025 sicherstellen müssen, dass ihre Webseiten den barrierefreien Kriterien entsprechen. Bei B2B-Unternehmen (Business to Business) sind die Anforderungen bezüglich der Barrierefreiheit noch nicht endgültig festgelegt. Die Meinungen hierzu reichen von „wenig relevant“ bis hin zu Empfehlungen, vorsichtig zu sein. Deshalb wird auch in diesen speziellen Fällen empfohlen, einen Rechtsanwalt zur individuellen Prüfung und Beratung hinzuzuziehen.

Wie werden barrierefreie Webseiten definiert?

Die Definition von Barrierefreiheit im Gesetz basiert auf der (EN) 301 549, die den (WCAG) 2.1 Richtlinien auf Level AA entspricht. Einige Beispiele für die Anforderungen an ein barrierefreies Internet sind:

  • Visuelle Darstellung: Texte müssen hohe Kontraste aufweisen, um die Lesbarkeit zu verbessern. Farben und Kontraste sind essenziell, damit alle Nutzer, insbesondere Menschen mit Sehbehinderungen, die Inhalte gut erkennen und lesen können.
  • Navigierbarkeit: Webseiten müssen so gestaltet sein, dass sie vollumfänglich mit der Tastatur bedienbar sind und Nutzer leicht Orientierung finden sowie Inhalte verstehen können. Eine klare Struktur und konsistente Navigationselemente sind hierbei von großer Bedeutung.
  • Sehbarkeit und Unterscheidbarkeit: Elemente auf Webseiten müssen für Nutzer mit Sehbehinderungen klar erkennbar und unterscheidbar sein. Dazu zählt, dass Links sich deutlich vom umgebenden Text abheben, nicht nur durch Farbe, sondern auch durch andere visuelle Mittel wie Unterstreichungen oder Fettdruck.
  • Anpassbare Mediensteuerung: Bei allen Medien, die Audio oder Video beinhalten, müssen nutzerfreundliche Steuerungselemente vorhanden sein, die es erlauben, die Wiedergabe zu pausieren, zu stoppen und die Lautstärke zu regulieren. Dies ist besonders wichtig, um Nutzern mit unterschiedlichen Behinderungen eine bessere Kontrolle über die Medieninhalte zu geben.

Wer kontrolliert die Einhaltung des BFSG?

Wenn ein Verbraucher der Ansicht ist, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung, die unter das BFSG fällt, nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit genügt, kann er sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behörden der einzelnen Bundesländer sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der Vorschriften des BFSG zu überprüfen und zu überwachen. Bei festgestellten Verstößen können sie Maßnahmen ergreifen, die von Aufforderungen zur Nachbesserung bis hin zu Geldbußen reichen.

Wie überprüfe ich die Barrierefreiheit meiner Webseite?

Es gibt mehrere Methoden, um die Barrierefreiheit einer Webseite zu überprüfen:

  • Automatische Testtools: Tools wie WAVE, AXE oder Google Lighthouse bieten gute Anhaltspunkte. Sie analysieren den Code und identifizieren potenzielle Barrieren.
  • Feedback von Nutzern: Nutzer, die auf Barrierefreie Websites angewiesen sind, können wertvolle Rückmeldungen geben, die oft über die technischen Analysen hinausgehen.
  • Beratung und Prüfung durch Experten: Eine professionelle Prüfung durch Barrierefreiheitsexperten kann helfen, alle Aspekte der Barrierefreiheit zu identifizieren und zu beheben. Diese Experten können auch umfassende Testberichte erstellen.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft, in der jeder Mensch gleichberechtigt teilhaben kann. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen und ihre digitalen Angebote entsprechend anpassen, können so nicht nur Sanktionen vermeiden, sondern auch ihre Kundenzufriedenheit und Marktreichweite verbessern. Barrierefreie Webseiten sind nicht nur für Menschen mit Behinderungen von Vorteil, sondern erhöhen auch die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer. Dies führt zu einer besseren User Experience und kann die Bindung der Nutzer an das Unternehmen stärken.

Ein fortlaufender Prozess

Es ist wichtig, dass Unternehmen die Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess verstehen. Technologien und Webstandards entwickeln sich stetig weiter, und es ist entscheidend, dass Webseiten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um den neuesten Richtlinien zu entsprechen. Barrierefreiheit sollte als integraler Bestandteil des Webdesigns und der Webentwicklung betrachtet werden, nicht als nachträgliche Anpassung oder Sonderfall.

Praktische Tipps für die Umsetzung

Unternehmen sollten von Anfang an auf Barrierefreiheit achten und diese in den Entwicklungsprozess integrieren. Dies beginnt bei der Planung und erstreckt sich über das Design bis hin zur technischen Umsetzung. Hier sind einige praktische Tipps:

  • Einbeziehung von Nutzern: Binden Sie Menschen mit Behinderungen in den Entwicklungsprozess ein, um wertvolles Feedback zu erhalten.
  • Regelmäßige Schulungen: Schulen Sie Ihr Team (Redakteure und Entwickler) regelmäßig in den neuesten Standards und Best Practices der Barrierefreiheit.
  • Kontinuierliche Tests: Führen Sie kontinuierlich Tests durch, um sicherzustellen, dass Ihre Website den Anforderungen entspricht und mögliche Barrieren frühzeitig identifiziert werden.

Die Zukunft ist barrierefreie Webseiten

Die Zukunft der digitalen Barrierefreiheit wird stark von technologischen Entwicklungen und gesetzlichen Anforderungen geprägt sein. Es ist zu erwarten, dass neue Technologien wie Künstliche Intelligenz und Machine Learning dabei helfen werden, Barrieren auf barrierefreien Webseiten noch effektiver zu identifizieren und zu beseitigen. Unternehmen, die proaktiv handeln und sich kontinuierlich weiterentwickeln, werden nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.

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